Alarmierende Mängel der österreichischen Gerichtsmedizin

Benn-Ibler Rechtsanwälte

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Die gerichtsmedizinische Versorgung in Österreich steht vor mehreren Herausforderungen. Im Rechnungshofausschuss wurde am 8. September 2026 über einen Bericht des Rechnungshofes diskutiert. Im Mittelpunkt standen vor allem der akute und zunehmende Personalmangel, Finanzierungsprobleme sowie die teilweise langen Bearbeitungszeiten von Obduktionsgutachten. Auch der weitere Ausbau von Gewaltambulanzen war ein wichtiges Thema.

Der Rechnungshof hatte zwischen Jänner und Mai 2024 die gerichtsmedizinischen Leistungen in der Strafrechtspflege näher untersucht. Dabei zeigte sich vor allem beim Personal Handlungsbedarf. Ende 2022 waren nur 27 Ärztinnen und Ärzte österreichweit im Bereich der Gerichtsmedizin tätig. Gleichzeitig sank die Zahl der an den Instituten vollzeitbeschäftigten Fachärztinnen und Fachärzte zwischen 2019 und 2024 von 19 auf rund 17. Besonders problematisch ist, dass etwa die Hälfte der aktuell praktizierenden Ärztinnen und Ärzte innerhalb der nächsten 10 Jahre das Pensionsalter erreichen werden. Da die gesamte Ausbildung in mindestens 12 Jahre dauert, kann der Fachkräftemangel nicht kurzzeitig behoben werden.

Kritisiert wurden außerdem die Finanzierung und Abrechnung gerichtsmedizinischer Leistungen. Zwischen 2019 und 2023 erhielten die Institute rund 36,4 Mio. Euro aus den Globalbudgets der Universitäten. Gleichzeitig wurden von externen Auftraggebern, insbesondere Gerichten und Staatsanwaltschaften, rund 35,6 Mio. Euro für Leistungen bezahlt. Lauf Rechnungshof kamen diese Zahlungen jedoch nur den Sachverständigen und nur zu einem kleineren Teil den Universitäten zugute, obwohl für die Arbeit häufig universitäre Ressourcen genutzt werden.

Große Unterschiede zeigten sich auch bei der Dauer von Obduktionsgutachten. Während in Graz ein schriftliches Gutachten nach durchschnittlich 77 Tagen vorlag, dauerte es in Wien durchschnittlich 152 Tage. Als Gründe dafür wurden unter anderem die hohe Anzahl an Aufträgen und die geringe Zahl der Gerichtsmedizinerinnen und Gerichtsmediziner genannt.

Ein weiterer Schwerpunkt war der Ausbau der Gewaltambulanzen. Diese ermöglichen es Opfern von Gewalt, Verletzungen untersuchen und Spuren professionell sichern zu lassen. Neben Graz und Wien ist ein weiterer Standort in Innsbruck geplant.

Der Rechnungshof fordert vor allem eine bessere Personalplanung, eine gesicherte Finanzierung und kürzere Bearbeitungszeiten bei Gutachten. Außerdem sollen die Gewaltambulanzen weiter ausgebaut werden. Der Ausschuss nahm den Bericht einstimmig zur Kenntnis.

 

Quelle: österreichisches Parlament, „Parlamentskorrespondenz Nr. 803 vom 08.09.2026 Rechnungshofausschuss berät über Zukunft der gerichtsmedizinischen Versorgung“.




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