Aktuelle Entwicklungen im Mietrecht zu Wertsicherungsklauseln

Benn-Ibler Rechtsanwälte

Ein Ministerialentwurf sieht Änderungen vor , der wichtige Neuerungen im Hinblick auf Indexanpassungen, Befristungen und die Rückforderung überhöhter Mietzahlungen mit sich bringt. Außerdem sollen mit dem Entwurf eines Zivilrechtlichen Indexierungs-Anpassungsgesetzes gesetzliche Klarstellungen bei Wertsicherungsklauseln in Dauerschuldverhältnissen getroffen werden, um Rechtssicherheit herzustellen.

Begrenzung der Indexanpassung für Mieten

Mit einem neuen Mieten-Wertsicherungsgesetz soll eine inflationsdämpfende Begrenzung für die Valorisierung bei Wohnungsmietverträgen eingeführt werden. Dieser Valorisierungsdeckel soll ab 2026 gelten, auch für bestehende Mietverhältnisse. Mietanpassungen sollen damit in Zukunft einheitlich nur noch einmal jährlich frühestens jedoch ab dem 1. April zulässig sein, wobei eine Indexsteigerung über 3% des Verbraucherpreisindex nur zur Hälfte auf die MieterInnen überwälzt werden darf.

Beispielsweise darf bei einer Inflation von 4% die Miete maximal um 3,5% erhöht werden (3% + 50% des verbleibenden 1%).

Verlängerung der Mindestbefristung

Zudem sieht der Gesetzesentwurf längere Mindestbefristungen von befristeten Mietverträgen vor. Statt wie bisher auf drei Jahre soll die kürzeste Befristung eines Mietvertrags auf fünf Jahre abgeschlossen werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind sogenannte „kleine Vermieterinnen und Vermieter“ (C2C-Bereich), für die weiterhin eine Mindestbefristung von drei Jahren vorgesehen ist. Die Neuregelung ist also nur anwendbar, wenn der Vermieter ein Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) ist.

Zivilrechtliches Indexierungs-Anpassungsgesetz (ZIAG)

Durch eine Änderung in § 6 Abs 2 Z 4 KSchG soll die gegenwärtige Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs (OGH) (10 Ob 15/25s) verankert werden. Der neue § 879a Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) soll klare Kriterien für die Prüfung einer gröblichen Benachteiligung nach § 879 Abs 3 ABGB für Fälle vorgeben, bei denen in Wertsicherungsvereinbarungen an eine vor Vertragsabschluss liegende Indexzahl angeknüpft wird.

BMJ, Begutachtungsentwurf – 50/ME (25.09.2025)

BMJ, Begutachtungsentwurf – 52/ME (02.10.2025)




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