UVP-Novelle kundgemacht

Benn-Ibler Rechtsanwälte

Die lang erwartete Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungs-Gesetzes (UVP-G) wurde am 22.03.2023 im Bundesgesetzblatt kundgemacht. Ziel der Novelle ist die Beschleunigung von Verfahren, insbesondere bei Vorhaben der Energiewende.

Wichtige Änderungen sind:

Im Kern bringt die Novelle beschleunigte Verfahren für Vorhaben der Energiewende:

BGBl I Nr 26/2023 (22.03.2023)




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