UVP-G Novelle 2026: Änderungen bei Umweltverträglichkeitsprüfungen geplant

Benn-Ibler Rechtsanwälte

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft hat einen Entwurf für eine Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVP-G) in Begutachtung gegeben.

Vereinfachtes Verfahren wird Standard

Ziel der Novelle ist es vor allem, UVP-Verfahren zu vereinfachen, zu beschleunigen und stärker zu digitalisieren. Gleichzeitig sollen unionsrechtliche Vorgaben umgesetzt werden.

Eine wesentliche Änderung betrifft das Genehmigungsverfahren. Die bisherige Entscheidung zwischen ordentlichem und vereinfachtem Verfahren soll entfallen. Künftig soll es ein einheitliches konzentriertes Genehmigungsverfahren geben. Das bisherige „vereinfachte Verfahren“ soll zum neuen Standverfahren werden.

Entfall der Kumulierungsbestimmung

Die bisherige allgemeine Regelung, wonach auch eine Kumulierung der Schwellenwerte mit anderen Vorhaben in räumlichen Zusammenhang im Einzelfall zu einer UVP-Pflicht führen kann, soll entfallen. Stattdessen sollen aber Umgehungen der UVP-Pflicht durch eine spezifische Projektaufteilung oder -ausgestaltung verhindert werden.

Eine Nachkontrolle soll künftig nur mehr verpflichtend sein, wenn zuvor keine Abnahmeprüfung stattgefunden hat. Andernfalls kann die Behörde entscheiden, ob eine solche Kontrolle erforderlich ist.

Weitere Änderungen

Bei Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken soll anstelle der bisherigen Aufteilung auf zwei teilkonzentrierte Verfahren künftig ein einziges konzentriertes Genehmigungsverfahren durchgeführt werden. Dadurch sollen der Verwaltungsaufwand reduziert und die Verfahren beschleunigt werden.  

Das Rechtsinformationssystem des Bundes soll als einheitliche elektronische Kundmachungsplattform etabliert werden.

BMLUK, Begutachtungsentwurf – 138/ME XXVIII. GP (21.09.2026)




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