UPDATE: Erweiterter Auszug nach WiEReG-EinsichtsV umfasst nun auch Compliance-Packages
Seit Einführung des Wirtschaftlichen Eigentümer Registergesetzes (WiEReG) sind bestimmte Rechtsträger zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung verpflichtet, Informationen über ihre wirtschaftlichen Eigentümer zu ermitteln und an ein zentrales Register zu melden. Nachdem am 10. November 2020 Neuerungen betreffend sogenannte Compliance-Packages in Kraft getreten sind, wurde nun auch die Verordnung über zusätzliche technische Möglichkeiten für die Einsicht in das Register (WiEReG-EinsichtsV) angepasst.
Das WiEReG verpflichtet Rechtsträger dazu, jene „natürlichen Personen, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle ein Rechtsträger letztlich steht“ (= die wirtschaftlichen Eigentümer) zu ermitteln und Daten über den wirtschaftlichen Eigentümer an ein zentrales Register zu melden.
Bestimmte andere Personen und Einrichtungen (zB Kreditinstitute, Rechtsanwälte, Steuerberater) sind berechtigt, in das Register Einsicht zu nehmen, dh einen einfachen oder erweiterten Auszug aus dem Register anfordern.
Am 10. November 2020 ist eine Änderung des WiEReG zur Einführung sogenannter Compliance Packages in Kraft getreten. Bei einem Compliance-Package werden die zur Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer erforderlichen Dokumente an das Register übermittelt.
Für den Rechtsträger hat das Compliance-Package den Vorteil, dass die relevanten Dokumente nur einmal pro Jahr an das Register übermittelt werden und Verpflichtete direkt in das Register Einsicht nehmen können, anstatt die Dokumente beim Rechtsträger anzufragen. Außerdem kann das Compliance-Package für alle untergeordneten Rechtsträger verwendet werden, wodurch Zeit und Kosten gespart werden.
Nun wurde die WiEReG-EinsichtsV geändert, um sie die Möglichkeit der Verwendung von Compliance-Packages anzupassen. Gemäß der geänderten Verordnung enthält ein erweiterter Auszug ab sofort auch die Angabe, ob ein gültiges Compliance-Package vorliegt. Der erweiterte Auszug enthält zudem die wesentlichen Informationen, Daten und Dokumente, die im Rahmen des Compliance-Packages an das Register übermittelt wurden.
BGBl. II Nr. 571/2020