OGH zur Durchsetzung des Einbaus von Smart Metern durch den Netzbetreiber

Benn-Ibler Rechtsanwälte

Der Netzbetreiber kann nicht einfach mit der Stromabschaltung drohen, wenn sich der Netzkunde weigert, ein intelligentes Messgerät (Smart Meter) auf seiner Liegenschaft einbauen zu lassen. Das entschied jüngst der Oberste Gerichtshof (OGH).

Im gegenständlichen Fall war die Antragsgegnerin als Stromnetzbetreiberin verpflichtet, die analogen Stromzähler durch Smart Meter zu ersetzen, einem digitalen Mess- und Abrechnungssystem. Der (Strom-)Netzkunde als Antragsteller, der über einen aufrechten Netzzugangsvertrag mit der Antragsgegnerin verfügt, kam deren mehrfachen Aufforderungen, ihr zu diesem Zweck den Zugang zu den auf seiner Liegenschaft vorhandenen Stromzählern zu gewähren, nicht nach. In ihrer „letztmaligen Aufforderung zum Zählertausch“ drohte ihm die Antragsgegnerin daraufhin an, seine Anlage vom Verteilnetz zu trennen, wenn er ihr weiterhin nicht die Möglichkeit gebe, einen Smart Meter einzubauen.

Das Erstgericht wies den Provisorialantrag der Antragsgegnerin, die Stromabschaltung und deren Androhung zu untersagen, ab. Das Rekursgericht erließ hingegen eine einstweilige Verfügung.

Der OGH gab dem Revisionsrekurs der Antragsgegnerin nicht Folge. Er stellte klar, dass die Antragsgegnerin auch nach ihren AGB nicht berechtigt sei, ihr Recht auf Einbau eines Smart Meter durch Androhung der Stromabschaltung im Wege der Selbsthilfe durchzusetzen, statt gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Eine Stromabschaltung habe für jeden Haushalt schwerwiegende Konsequenzen mit längerfristigen Schäden.

OGH 3 Ob 191/24w (28.10.2024)




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