Ökosoziale Steuerreform in Begutachtung

Benn-Ibler Rechtsanwälte

Die Begutachtungsentwürfe der ökosozialen Steuerreform liegen nun vor. Ziel der Steuerreform ist der Einstieg in die CO2-Bepreisung und ein entsprechender sozialer Ausgleich.

Im Folgenden werden wichtige Änderungen im Überblick dargestellt.

 Einkommensteuer (§ 33 Einkommensteuergesetz 1988)

Körperschaftsteuer (§ 22 Körperschaftssteuergesetz 1988)

Nationales Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022 (NEHG 2022)

In Sektoren, die nicht dem europäischen Handelssystem für Emissionszertifikate unterliegen (Non-ETS-Bereich), wie Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft und kleine Industrieanlagen, wird ein nationales Handelssystem für CO2-Zertifikate eingeführt. Das betrifft zunächst energetische Treibhausgasemmissionen aus dem Non-ETS-Bereich, die durch Kohle, Erdgas und Erdölprodukte entstehen. Dabei berechtigt der Kauf von Emissionszertifikaten, bestimmte Stoffe in Verkehr zu bringen und damit indirekt Treibhausgasemissionen zur verursachen.

In den ersten beiden Phasen (Einführungsphase und Übergangsphase) bestehen Fixpreise. Erst ab der dritten Phase (Marktphase) sollen Zertifikate frei handelbar sein.

Ein Zertifikat soll zur Emission von einer Tonne CO2 berechtigten. In den ersten beiden Phasen gelten folgende Preise:

Klimabonus (Klimabonusgesetz)

Der jährlich ausbezahlte Klimabonus dient der Entlastung im Privatbereich. Er besteht aus einem Sockelbetrag (EUR 100) und einem Regionalausgleich (EUR 33, 66 oder 100 – je nach Wohnort). Bezugsberechtigt ist, wer einen Hauptwohnsitz in Österreich und die österreichische Staatsangehörigkeit oder einen gültigen Aufenthaltstitel hat. Für Kinder wird der halbe Klimabonus, für Menschen mit Behinderung wird immer der Sockelbetrag und der volle Regionalausgleich ausbezahlt.

Die Begutachtungsfrist läuft bis 6. Dezember 2021.

158/ME, XXVII. GP (08.11.2021)

159/ME, XXVII. GP (08.11.2021)




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