Klimaticket ab 26.10.2021 in fast ganz Österreich anwendbar
Am 18.08.2021 wurde mit der Veröffentlichung der Verordnung BGBl. II Nr. 363/2021 „Einführung des Klimatickets“ im Bundesgesetzblatt der Weg für eine umfangreiche Tarifreform geebnet. Es handelt sich hierbei um eine Durchführungsverordnung, welche den beschlossenen gesetzlichen Rahmen „Bundesgesetz über die Einführung des Klimatickets“ vom 25.03.2021 weiter ausführt.
Das „Klimaticket“ wird ab 26.10.2021 gültig sein. Derzeit umfasst das Ticket jedes öffentliche Verkehrsmittel in Vorarlberg, Tirol, Salzburg, Kärnten, Steiermark und Oberösterreich. Zusätzlich sollen alle ÖBB Züge inkl. Wiener S-Bahn-Verbindungen, Züge der Westbahn und des Regiojets mit dem Ticket verwendet werden können.
Zurzeit sind noch Verhandlungen mit dem Verkehrsverbund der Ostregion (VOR) im Gange. Dieser stellt den größten Verkehrsverbund Österreichs dar und vereint alle öffentlichen Verkehrsmittel in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland. VOR verzeichnet rund 1 Mrd. Fahrgäste pro Jahr und deckt somit 60% der österreichischen Fahrgäste ab. Einer Presseaussendung von VOR vom 30.06.2021 ist zu entnehmen, dass insbesondere der vorgesehene Finanzierungsbetrag den Grund für die verlängerten Verhandlungen darstellt. Der derzeitige Finanzierungsvorschlag würde laut VOR die prognostizierten Einnahmeausfälle in dreistelliger Millionenhöhe aufgrund der Tarifreform nicht ansatzweise decken.
Die Verordnung von Bundesministerin Gewessler sieht ein Abgeltungsmodell für die Verkehrsanbieter vor. Die Beträge werden in einem Drei-Schritt-Verfahren nach dem dafür geschaffenen Modell in Beilage 2 der Verordnung BGBl. II Nr. 363/2021 berechnet. Der VOR warnt in seiner Presseaussendung davor, dass die Mobilitätswende ausfinanziert sein müsse. Es bedürfe hierbei nicht nur einen vollständigen Ausgleich der Mindereinnahmen, sondern es müssten weitere Angebotsmaßnahmen für die zusätzlich durch die Tarifreform gewonnenen Fahrgäste vorgesehen werden, um der Überfüllung von öffentlichen Verkehrsmitteln vorzubeugen.
Quellen:
Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über die Einführung des Klimatickets, BGBl. II Nr. 363/2021 (18.08.2021)
Pressemitteilung-VOR (30.06.2021)