Grünes Licht für das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzespaket

Benn-Ibler Rechtsanwälte

Am 07.07.2021 erhielt das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzespaket (EAG-Paket) die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit des Nationalrats. Die gesetzlichen Maßnahmen sollen dem Ziel der österreichischen Bundesregierung, die Stromversorgung bis 2030 auf 100% Stromgewinnung aus erneuerbaren Energieträgern umzustellen und dadurch die österreichische Klimaneutralität bis 2040 zu erreichen, Rechnung tragen.

Das Gesetzespaket soll unter anderem die Integration des Energiesystems fördern und die Versorgungssicherheit gewährleisten. In diesem Zusammenhang ist auch eine Erhöhung des erneuerbaren Anteils in der Fernwärme vorgesehen und eine Erweiterung des Informationsgehaltes des Ladenstellenverzeichnisses für öffentlich zugängliche Ladepunkte.

Das EAG sieht 27 Terrawattstunden (TWh) an zusätzlicher erneuerbarer Stromgewinnung (eine Steigerung um 50%) vor, wobei 11 TWh aus Photovoltaikanlagen, 10 TWh aus Windkraft, 1 TWh aus Biomasse und 5 TWh aus Wasserkraft gewonnen werden sollen.

Das EAG-Paket bringt zahlreiche Novellierungen mit sich. Neben der Schaffung des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) um die notwendigen rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen für ein langfristig stabiles Investitionsklima zu schaffen, werden das Ökostromgesetz 2012 (ÖSG 2012), das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 (EIWOG 2010), das Gaswirtschaftsgesetz 2011 (GWG 2011), das Energielenkungsgesetz 2012 (ENLG 2012), das Energie-Control-Gesetz (E-ControlG), das Bundesgesetz zur Festlegung einheitlicher Standards beim Infrastrukturaufbau für alternative Kraftstoffe, das Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetz (WKLG), das Starkstromwegegesetz 1968 und das Starkstromwege-Grundsatzgesetz novelliert.

Diese umfangreichen Gesetzesänderungen bringen insbesondere folgende nennenswerte Maßnahmen mit sich:

Zunächst ist die Einführung von Marktprämien zur Förderung der Erzeugung von Strom aus Wasserkraft, Windkraft, Photovoltaik und fester Biomasse vorgesehen. Dies geht Hand in Hand mit geplanten Investitionszuschüssen für den Ausbau etwaiger Anlagen. Der Zugang zu Netzanschlüssen, sowie Netzzugänge für Anlagen auf Basis erneuerbarer Energieträger soll erleichtert werden. Zudem sieht das Gesetzespaket die Einrichtung einer konzessionierten EAG-Förderabwicklungsstelle, die Einführungen eines Ortstarifs für Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften sowie die Ermöglichung der Gründung von Bürgerenergiegemeinschaften vor.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass durch das EAG-Paket eine umfangreiche Novellierung der derzeitigen Rechtslage einhergeht, um ab 2030 eine 100% Stromgewinnung aus erneuerbaren Energieträgern zu gewährleisten. 

Ministerialentwurf Erläuterungen 58/ME XXVII. GP (18.03.2021)




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