Finanzausschuss Blümel für globales Modell einer Digitalsteuer
Im Rahmen des Finanzausschusses befürwortete Finanzminister Blümel bei der Debatte über die EU-Jahresvorschau 2021 eine globale Lösung zwecks einer Digitalsteuer. Global agierende Konzerne, besonders im digitalen Bereich, sollten im Sinne der Steuergerechtigkeit ihren Anteil leisten. Ausländische Versandhandelsunternehmen konnten ihren Umsatz seit Beginn der Pandemie stark erhöhen. So wurden im Jahr 2020 etwa EUR 944,5 Mio. an Umsatzsteuer von allen in Österreich registrierten Versandhandelsunternehmen bezahlt. Davon waren ganze EUR 790 Mio. ausländischen Versandhandelsunternehmen zuzurechnen. Haben solche ausländischen Versandhandelsunternehmen weder Sitz noch Betriebsstätte in Österreich, müssen sie keine Gewinnsteuer zahlen. Dies sei ein Wettbewerbsnachteil für heimische Händler. Daher unterstütze Blümel auch den Vorschlag für die Einführung einer globalen Mindestkörperschaftssteuer von 21%, welcher auf OECD-Ebene noch verhandelt wird.
Die Einführung einer Finanztransaktionssteuer, wie es derzeit auf EU-Ebene Thema ist, befürworte der Finanzminister allerdings nicht, etwa weil der vorgeschlagene Ansatz keine breite Bemessungsgrundlage vorsehe.
Weitere Punkte des Finanzausschusses waren diverse Diskussion zu steuerrechtlichen Änderungen. So forderte die SPÖ etwa, im Sinne des Ministerratsbeschlusses vom 26.02.2020, die Absetzbarkeit von Aufwendungen für im Wohnungsverband gelegene Arbeitszimmer, selbst bei teilweiser beruflicher Nutzung, sowie die Ausdehnung der steuerlichen Begünstigung einer Coronaprämie auf 2021; diese Anträge wurden auf die nächste Sitzung vertagt.
Seitens der NEOS wurde auf die steuerrechtliche Problematik von Grenzgängern hingewiesen, konkret in Österreich wohnhafte Unselbständige, die in der Schweiz arbeiten. Das relevante Doppelbesteuerungsabkommen sieht vor, dass die Schweizer Kantone eine Quellensteuer einbehalten, die bei der Berechnung der Einkommenssteuer in Österreich angerechnet wird. Bei Home-Office-Tagen wird diese Quellensteuer von der österreichischen Steuerbehörde allerdings nicht anerkannt, daher muss der Grenzgänger um Rückerstattung ansuchen. Hierfür soll mit der Schweiz eine entsprechende Vereinbarung getroffen werden. Dies wurde ebenfalls vertagt, doch eine baldige positive Erledigung wurde bereits in Aussicht gestellt.