Europäischer Grüner Deal: Schärfere CSR-Berichtspflichten
Vor wenigen Jahren wurde mit der sogenannten Corporate-Social-Responsibility-Richtlinie (CSR-Richtlinie) die EU-Bilanzrichtlinie um eine Verpflichtung größerer Unternehmen ergänzt, in den Lagebericht eine „nichtfinanzielle Erklärung“ aufzunehmen. Die EU-Kommission legt nun einen Vorschlag vor, um bei dieser Berichtspflicht nachzuschärfen.
Die geplanten Änderungen der CSR-Berichtspflichten sind Teil des Europäischen Grünen Deals und des Kommissionsarbeitsprogramms 2020. Ziel ist es, die EU in eine moderne, ressourceneffiziente und wettbewerbsfähige Wirtschaft zu transformieren, die bis 2050 eine ausgeglichene CO2-Bilanz aufweist.
Nach der bisherigen CSR-Berichtspflicht muss die dem Lagebericht anzufügende „nichtfinanzielle Erklärung“ Angaben enthalten, „die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses, der Lage des Unternehmens sowie der Auswirkungen seiner Tätigkeit erforderlich sind und sich mindestens auf Umwelt-, Sozial-, und Arbeitnehmerbelange, auf die Achtung der Menschenrechte und auf die Bekämpfung von Korruption und Bestechung beziehen“ (Art 19a Bilanzrichtlinie).
Die nun von der Kommission vorgeschlagene Änderung des Art 19a Bilanzrichtlinie modifiziert die CSR-Berichtspflicht in mehrfacher Hinsicht.
Der persönliche Anwendungsbereich der Berichtspflicht soll ausgedehnt werden und zukünftig alle europäischen Unternehmen (und damit anders als bisher nicht bloß große) und Unternehmen, deren Aktien auf EU-Märkten gehandelt werden, erfassen.
Der Vorschlag präzisiert zudem die Informationen, die durch die „nichtfinanzielle Erklärung“ bereitzustellen sind. Beispielsweise würde die neue Richtline eine Angabe darüber verlangen, wie das Unternehmen plant, sicherzustellen, dass sein Geschäftsmodell und seine Strategie mit der Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5 °C nach dem Pariser Klimaabkommen vereinbar sind.
Nach der vorgeschlagenen Änderung wird die Kommission ermächtigt, delegierte Rechtsakte zu erlassen, mit denen spezifische Standards für die Nachhaltigkeits-Berichterstattung im Bereich Nachhaltigkeit vorgegeben werden. Nach dem vorgeschlagenen Richtlinientext ist die Kommission zur Erlassung zahlreicher solche Standards im Bereich Umwelt, Soziales und Governance verpflichtet.
EU-Kommission, Proposal for a Directive amending Directive 2013/34/EU, Directive 2004/109/EC, Directive 2006/43/EC and Regulation (EU) No 537/2014, as regards corporate sustainability reporting, COM(2021) 189 final (21.04.2021)