EuGH: Das Aus für die FIFA-Transfer-Strafregelung!

Benn-Ibler Rechtsanwälte

europarecht  fifa  strafe  transfer  ugh  Alle Tags

Einige FIFA-Bestimmungen über internationale Transfers von Berufsfußballspielern verstoßen gegen das Unionsrecht. Das entschied jüngst der europäische Gerichtshof (EuGH). Die Freizügigkeit der Spieler und der Wettbewerb zwischen Vereinen sei durch die Regelungen unnötig einschränkt.

Ein ehemaliger französischer Fußballprofi unterschrieb 2013 einen Vertrag bei einem Fußballverein, den er nach nur einem Jahr einseitig kündigte, um bei einem anderen Verein zu spielen. Daraus wurde jedoch nichts, denn dem neuen Verein drohten massive Sanktionen nach den FIFA-Regeln. Vereine haften im Falle eines Vertragsbruchs des wechselnden Spielers solidarisch. Der französische Fußballprofi klagte daraufhin gegen die FIFA vor dem nationalen belgischen Gericht. Die Transferregelung mache einen Wechsel des Vereins unmöglich.

Das nationale Gericht legte dem EuGH im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens die Frage vor, ob die FIFA-Transferregelung gegen die Grundfreiheit der Arbeitnehmerfreizügigkeit sowie gegen das Kartellverbot verstoße.

Der EuGH entschied wie folgt:

Die Bestimmungen seien geeignet, die Freizügigkeit von Berufsfußballspielern zu behindern, die ihre Tätigkeit weiterentwickeln möchten, um für einen neuen Verein mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Union zu arbeiten. Diese Bestimmungen belasten Spieler und Vereine mit erheblichen rechtlichen, unvorhersehbaren und potenziell sehr großen finanziellen sowie ausgeprägten sportlichen Risiken, die zusammen genommen geeignet sind, den internationalen Transfer dieser Spieler zu behindern. Der EuGH betonte aber auch, dass die Beschränkung der Freizügigkeit grundsätzlich durch das legitime Ziel gerechtfertigt sein könne, den ordnungsgemäßen Ablauf der Fußballwettbewerbe zu sichern und eine gewisse Stabilität in den Mannschaften zu gewährleisten.

Konkret beanstandet der EuGH aber, dass die pauschale Regelung, dass ein Verein gesamtschuldnerisch mit einem möglicherweise vertragsbrüchigen Spieler auf Entschädigung hafte, unverhältnismäßig sei, schon weil diese nicht auf den Einzelfall abstellt. Insgesamt schlussfolgert der EuGH, dass die Transferregeln die Karriere von Spielern stark beeinträchtigen.

Zum anderen entschied der Gerichtshof im Hinblick auf das Wettbewerbsrecht, dass der Wettbewerb hier in allgemeiner Weise beschränkt werde, indem die Regelungen die Verteilung der Arbeitnehmer auf die Arbeitgeber festschreiben sowie die Märkte abschotten, was auch einer Abwerbeverbotsvereinbarung ähnelt.

EuGH Pressemitteilung Nr. 172/24 (04.10.2024)





Weitere Services