EU: Ryanair-Klage erfolglos! – Darlehen an Austrian Airlines war rechtmäßig
Die Fluggesellschaften Laudamotion und Ryanair scheiterten nun endgültig mit ihrer Klage vor dem Europäische Gerichtshof (EuGH). Die von Österreich gewährte und von der Kommission genehmigte Covid-19-Beihilfe an Austrian Airlines sei rechtmäßig gewesen, so der in EuGH in seiner jüngsten Entscheidung.
Am 23. Juni 2020 meldete Österreich bei der Kommission eine Beihilfemaßnahme in Form eines nachrangigen, in eine Subvention umwandelbaren Darlehens in Höhe von EUR 150 Mio. zugunsten der Austrian Airlines AG (AUA) an, die der Lufthansa Group angehört. Mit dieser Maßnahme sollten AUA die Schäden ersetzt werden, die ihr durch die Annullierung oder die Verschiebung ihrer Flüge aufgrund der Covid-19-Pandemie entstanden sind. Mit Beschluss vom 6. Juli 2020 genehmigte die Kommission die Beihilfe.
Ryanair und Laudamotion gingen gegen diesen Beschluss vor. Mit Urteil vom 14. Juli 2021 wies das Gericht die Klage jedoch ab. Es stellte fest, dass die fragliche Beihilfe von den Subventionen, die Deutschland der Lufthansa Group in demselben Kontext gewährt habe, abgezogen worden sei und damit keine Überkompensation zugunsten dieser Gruppe darstelle. Ryanair und Laudamotion legten daraufhin beim EuGH ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts ein.
Der EuGH wies nun dieses Rechtsmittel zurück und bestätigte den Kommissionsbeschluss.
Ein Mitgliedstaat könne eine Beihilfe, mit der durch ein außergewöhnliches Ereignis entstandene Schäden beseitigt werden sollen, aus objektiven Gründen einem einzelnen Unternehmen vorbehalten.
Ryanair und Laudamotion haben zudem nicht nachgewiesen, dass die fragliche Beihilfe eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs darstelle. Es fehle nämlich an einem Nachweis, dass die Beihilfe beschränkende Wirkungen hatte, die über diejenigen hinausgingen, die einer staatlichen Beihilfe inhärent sind.
EuGH C-591/21 P (29.07.2024)