EU: Produkte aus Zwangsarbeit künftig auf EU-Binnenmarkt verboten

Benn-Ibler Rechtsanwälte

Schluss mit Produkten, die in Zwangsarbeit hergestellt wurden! Das Parlament hat neuen Regeln zugestimmt, die es der EU ermöglichen, den Verkauf, die Einfuhr und die Ausfuhr von in Zwangsarbeit hergestellten Waren zu verbieten. Die Produkte müssen zerstört, recycelt oder gespendet werden.

Die Berichterstatterin für den Binnenmarktausschuss sagte dazu: „Heute sind weltweit 28 Millionen Menschen in den Händen von Menschenhändlern und Staaten gefangen, die sie zwingen, für wenig oder gar keinen Lohn zu arbeiten. Europa kann seine Werte nicht exportieren, während es Produkte importiert, die in Zwangsarbeit hergestellt werden.“

Die Behörden der Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission werden in die Lage versetzt werden, verdächtige Waren, Lieferketten und Hersteller zu untersuchen. Falls sich herausstellt, dass ein Produkt unter Einsatz von Zwangsarbeit hergestellt wurde, darf es nicht mehr auf dem EU-Markt verkauft werden. Lieferungen werden an den EU-Grenzen abgefangen.

Die Entscheidung über die Einleitung von Ermittlungen stützt sich auf sachliche und überprüfbare Informationen, die von internationalen Organisationen, kooperierenden Behörden und Hinweisgebern stammen. Berücksichtigt werden sollen dabei mehrere Risikofaktoren und Kriterien, wie das Vorhandensein von staatlich auferlegter Zwangsarbeit in bestimmten Wirtschaftszweigen und geografischen Gebieten.

Hersteller von verbotenen Waren werden ihre Produkte vom EU-Binnenmarkt nehmen müssen und sie spenden, recyceln oder zerstören. Unternehmen, die nicht nach den Vorgaben arbeiten, können mit Geldstrafen bestraft werden.

Der Text muss nun noch vom EU-Rat förmlich gebilligt werden. Anschließend wird er im Amtsblatt veröffentlicht. Die EU-Länder müssen innerhalb von 3 Jahren mit der Anwendung der Verordnung beginnen.

Pressemitteilung Europäisches Parlament (24.04.2024)




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