EU-Parlament und Rat: Meilenstein für Steuertransparenz
Auf EU-Ebene konnten sich Vertreter des Europäischen Parlaments und des Rats auf eine Regelung für mehr Steuertransparenz bei Unternehmen einigen.
Dieses Abkommen richtet sich an multinationale Unternehmen (inklusive ihrer Tochtergesellschaften), die in mehr als einem Land tätig sind und einen Jahresumsatz von über EUR 750 Millionen aufweisen. Diese werden verpflichtet, Informationen über die Steuern, die sie in jedem Mitgliedstaat zahlen, zu veröffentlichen und zugänglich zu machen. Diese Daten sollen weiter unterteilt werden, etwa in die Höhe von Gewinn bzw Verlust vor Steuern, in tatsächlich gezahlte Steuern und Nettoumsätze, ebenso in die Anzahl der vollzeitbeschäftigten Mitarbeiter.
Um Strategien zur Steuervermeidung entgegenzuwirken, sind weitere Maßnahmen geplant:
- So sollen auch Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen, die unter die Schwelle von EUR 750 Millionen fallen, von dieser Berichtspflicht betroffen sein, wenn man davon ausgehen kann, dass sie nur existieren, um Unternehmen von dieser Pflicht zu befreien.
- Die Berichtspflicht soll sich auch auf Länder auf der „EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete“ erstrecken, also Steueroasen außerhalb der Europäischen Union. Dies soll insbesondere Licht auf die verloren gegangenen Steuern werfen.
Einige Bestimmungen erlauben zwar noch eine vorübergehende Befreiung von der Berichtspflicht, diese Ausnahmen sind aber stark beschränkt.
Im nächsten Schritt muss der vereinbarte Text vom Rechtsausschuss und vom Ausschuss für Wirtschaft und Währung gebilligt werden. Ebenso müssen Europäisches Parlament und Rat diesen billigen. Mit einer Abstimmung wird nach der Sommerpause gerechnet.
Europäisches Parlament – Pressemitteilung (01.06.2021)