EU: Neues Migrations- und Asylpaket endgültig von EP angenommen
Das Europäische Parlament hat dem neuen Migrations- und Asylpaket zugestimmt. Vor allem die Kommunen sollen entlastet werden. Insbesondere die schnellere Bearbeitung von Asylanträgen und eine wirksamere Rückführung in den Herkunftsstaat sind geplant. Auch eine bessere Identifizierung bei Ankunft soll umgesetzt werden.
Parlament und Rat hatten sich im Dezember des vergangenen Jahres auf ein neues Migrations- und Asylpacket geeinigt, das jetzt endgültig vom Europäischen Parlament angenommen wurde.
Es sollen vor allem diejenigen EU-Länder Unterstützung bei ihrer Migrationspolitik erhalten, die unter starkem Migrationsdruck stehen. Künftig sollen andere Mitgliedsstaaten einen Beitrag leisten, indem sie Asylsuchenden, die internationalen Schutz genießen, einen Umzug in ihr Hoheitsgebiet gewähren.
Außerdem soll eine Überprüfung von Drittstaatsangehörigen an den EU-Grenzen erfolgen. Vor Einreise sollen die Personen in einem bis zu sieben-tägigen Verfahren genau identifiziert werden, alle biometrischen Daten erfasst und Gesundheits- und Sicherheitskontrollen durchgeführt werden.
Für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes wird unionsweit ein neues, gemeinsames und schnelleres Asylverfahren eingeführt. Die Bearbeitung von Asylanträgen an den Grenzen der EU muss in Zukunft schneller erfolgen. Auch sollen die Fristen für unbegründete oder unzulässige Anträge künftig kürzer sein.
Auch sollen künftig die Daten (Fingerabdrücke und Gesichtsbilder) von Personen, die irregulär in die EU kommen, in der überarbeiteten Eurodac-Datenbank gespeichert werden. Somit werden die Behörden auch in der Lage sein zu erfassen, ob jemand ein Sicherheitsrisiko darstellen könnte, gewalttätig ist oder in der Vergangenheit bewaffnet war.
Als Nächstes muss der Rat das Paket förmlich billigen. Danach treten die neuen Vorschriften in Kraft, sobald sie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.
Pressemitteilung des Europäischen Parlaments (10.04.2024)