EU-Kommission leitet Schritte im Kampf gegen Finanzkriminalität ein

Benn-Ibler Rechtsanwälte

Mit der Hilfe von insgesamt vier Gesetzgebungsvorschlägen will die Kommission die Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verbessern. Die neuen Maßnahmen sollen insbesondere die durch technologische Innovation entstandenen zusätzlichen Risiken entschärfen und den bestehenden EU-Schutzrahmen deutlich stärken.

Die erste geplante Maßnahme sieht die Schaffung einer neuen EU-Behörde (AMLA) für die Geldwäschebekämpfung vor. Sie soll als Zentralstelle die Arbeiten der nationalen Behörden koordinieren, um sicherzustellen, dass der private Sektor die EU-Vorschriften korrekt und einheitlich anwendet.

Weiters soll ein einheitliches EU-Regelwerk für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung geschaffen werden. Hierbei sollen einschlägige bestehende Vorschriften harmonisiert werden, gleichzeitig auch detailliertere Bestimmungen in den Bereichen zur Kundensorgfaltspflicht, zum wirtschaftlichen Eigentum und zu den Befugnissen und Aufgaben der Aufsichtsbehörden festgelegt werden.

Den Entwicklungen im Krypto-Sektor soll mit der vollständigen Anwendung der EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf diesen Bereich Rechnung getragen werden. Zusätzlich ist eine Überarbeitung der Geldtransfer-Verordnung 2015/847 geplant, welche eine Rückverfolgung von Krypto-Transfers ermöglichen wird. 

Hohe Bargeldzahlungen stellen, aufgrund ihrer schweren Nachverfolgung, eine beliebte Gelegenheit für Geldwäsche dar. Zur Bekämpfung schlägt die Kommission die Einführung einer einheitlichen Barzahlungsobergrenze von EUR 10.000 vor. Bis dato haben zwei Drittel der Mitgliedsstaaten schon nationale Obergrenzen eingeführt. Die Vereinheitlichung soll zu besserem Schutz führen, wobei die Kommission die Auffassung vertritt, dass das 10.000 Euro-Limit ausreicht, um die Rolle des Euros als gesetzliches Zahlungsmittel und die Bedeutung des Bargelds nicht in Frage zu stellen.

Für die Umsetzung dieser Gesetzgebungsvorschläge bedarf es noch der Zustimmung des Europäischen Parlaments und des Rates. Derzeit ist die Errichtung der neuen Behörde „AMLA“ mit 2024 angesetzt. 

EU-Kommission, Pressemitteilung (20.07.21)




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