EU: Foreign Subsidies Regulation in Kraft getreten
Am 12. Januar 2023 ist die Verordnung (EU) 2022/2560 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen (FSR: Foreign Subsidies Regulation) in Kraft getreten. Es bestand eine „Regelungslücke“, die zu unfairen Wettbewerbsbedingungen auf dem Binnenmarkt führte, welche nunmehr mit der Verordnung geschlossen wurde.
Die Verordnung gilt für sämtliche Wirtschaftszweige sowie alle in der EU tätigen Unternehmen und deckt sowohl Zusammenschlüsse als auch öffentliche Vergabeverfahren und alle anderen Marktsituationen ab.
Es sind drei Instrumente in der Verordnung vorgesehen, welche die Kommission anwenden wird:
- Die Verpflichtung für Unternehmen zur vorherigen Anmeldung von Zusammenschlüssen, bei denen der EU-Umsatz des erworbenen Unternehmens 500 Mio EUR oder mehr beträgt und die drittstaatliche finanzielle Zuwendung sich auf mindestens 50 Mio EUR beläuft (Art 20 Abs 3 lit a und b).
- Die Verpflichtung für Unternehmen die Teilnahme an öffentlichen Vergabeverfahren zur Genehmigung bei der Kommission zu melden, wenn der geschätzte Auftragswert mindestens 250 Mio EUR beträgt und sich die damit verbundene drittstaatliche finanzielle Zuwendung auf mindestens 4 Mio EUR pro Drittstaat beläuft (Art 28 Abs 1 lit a und b)
- Die Möglichkeit zur Einleitung einer Untersuchung von Amts wegen in an allen anderen Marktsituationen, wenn der Verdacht besteht, dass drittstaatliche Subventionen vorliegen könnten.
Die Verordnung ist am 12. Januar 2023 in Kraft getreten. Die Bestimmungen gelten ab dem 12. Juli 2023. Ab diesem Zeitpunkt ist die Kommission befugt Prüfungen einzuleiten. Die Notifizierungsvorschriften für Zusammenschlüsse und öffentliche Vergabeverfahren gelten ab dem 12. Oktober 2023 (Art 54 Abs 4).
Verordnung (EU) 2022/2560 vom 14.12.2022, Abl. L 330 vom 23.12.2022