EU: Die Euro-Echtzeitüberweisung kommt!
Schluss mit Geldeingängen von mehreren Tagen. Künftig soll Geld innerhalb weniger Sekunden auf den Konten von Privatkunden und Unternehmen in der Europäischen Union ankommen. Das haben die Abgeordneten des Europäischen Parlaments beschlossen und damit den Weg für eine neue Verordnung frei gemacht.
Bei den neuen Vorschriften steht die Verbrauchersicherheit an erster Stelle: Es soll eine verlässliche und stets aktuelle Betrugserkennung sowie eine Überprüfung der Identität des Empfängers erfolgen. Auch höhere Gebühren für eine solche Sofortüberweisung sollen nicht anfallen.
Eine Sofortüberweisung soll unabhängig von der Tageszeit innerhalb von zehn Sekunden auf dem Konto des Empfängers eingehen, so das Parlament. Auf der anderen Seite soll der Auftraggeber ebenfalls innerhalb von 10 Sekunden die Information erhalten, ob der überwiesene Betrag beim Empfänger zur Verfügung gestellt wurde. Banken und andere Zahlungsdienste, die bisher Standardüberweisungen in Euro anbieten, werden künftig verpflichtet werden auch Sofortüberweisungen in Euro anzubieten. Etwaige fällige Gebühren dürfen dabei nicht höher ausfallen als für normale Überweisungen.
Um die Sicherheit zu gewährleisten, sollen Zahlungsverkehrsdienstleister über solide Instrumente zur Betrugserkennung und -prävention verfügen. So soll verhindert werden, dass Überweisungen aufgrund von Betrug oder Irrtum auf ein falsches Konto gehen. Zu diesem Zweck sollen in der EU tätige Zahlungsverkehrsdienstleister eine unverzügliche Überprüfung der Identität des Empfängers anbieten. Außerdem soll Kunden die Möglichkeit geben werden, einen Höchstbetrag für die Sofortüberweisungen in Euro festzulegen, der aber jederzeit wieder geändert werden kann.
Die neuen Vorschriften sollen auch für die Mitgliedsstaaten gelten, die nicht Teil der Währungsunion sind, insoweit Konten bereits regelmäßige Transaktionen in Euro anboten.
Die formulierten Textbausteine der Verordnung, die bereits mit den EU-Mitgliedsstaaten vereinbart wurden, aktualisieren die derzeit gültigen Regeln des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrs (SEPA).
Die neuen Vorschriften treten 20 Tage, nachdem sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurden, in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben dann 12 Monate Zeit, die Verordnung umzusetzen.
Pressemitteilung des Europäischen Parlaments (08.02.2024)