EU: Auch Booking.com ist jetzt Gatekeeper!
Der Online-Vermittlungsdienst Booking.com ist jetzt gatekeeper. Das entschied jüngst die EU-Kommission auf Grundlage des Gesetzes über digitale Märkte (DMA). Booking.com reiht sich damit in die Liste der wichtigsten Plattformdienste ein.
Booking.com ist nun verpflichtet, innerhalb der nächsten sechs Monate:
- den Endnutzern mehr Auswahl und Freiheit zu bieten sowie den gewerblichen Nutzern einen fairen Zugang zu den Gatekeeper-Diensten zu ermöglichen
- einen detaillierten Bericht dazu vorzulegen, wie das Unternehmen die einzelnen Verpflichtungen des DMA erfüllt
Ab sofort muss booking.com allerdings die Kommission über jeden beabsichtigten Zusammenschluss im digitalen Sektor informieren.
Die tatsächliche Umsetzung und Einhaltung dieser Verpflichtungen wir durch die Kommission überwacht werden. Kommt ein Gatekeeper den Verpflichtungen nicht nach, kann die Kommission Geldbußen in Höhe von bis zu 10 Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes des Unternehmens verhängen. Bei systematischen Verstößen können auch zusätzliche Abhilfemaßnahmen ergriffen werden. Booking.com könnte dann beispielsweise verpflichtet werden, ein Geschäft oder Teile davon zu verkaufen.
Pressemitteilung EU-Kommission (13.05.2024)