ESMA Statement zu SPACs

Benn-Ibler Rechtsanwälte

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Special Purpose Acquisition Companies (SPACs) haben seit Anfang des Jahres stark an Popularität innerhalb der Europäischen Union gewonnen. In einer öffentlichen Stellungnahme äußerte sich die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtbehörde (ESMA) in diesem Zusammenhang nun zu Fragen über Prospektinhalte und Anlegerschutz.

Bei einer SPAC handelt es sich vereinfacht gesagt um eine Gesellschaft, deren einziger Zweck darin besteht, an die Börse zu gehen, um mit dem Kapital, welches durch die Ausgabe von Aktien generiert wird, ein (oder mehrere) Unternehmen zu kaufen.

Der erstmalige Handel von Anteilen einer SPAC beginnt mit dem Initial Public Offering (IPO), also dem Börsengang. In diesem Zusammenhang wird ein genehmigter Prospekt der SPAC veröffentlicht. Dabei ist es der ESMA wichtig, einen vergleichbaren Rahmen für den Inhalt dieser Prospekte zu schaffen.

Die jeweils zuständigen nationalen Behörden sollen, zum besseren Verständnis, bei der Prüfung dieser Prospekte koordiniert vorgehen. Ebenso sollen private Anleger geschützt werden, da sie oftmals die Komplexität von SPACs und die Konsequenzen eines Kaufes nicht verstehen.

Das Statement der ESMA enthält folglich eine Liste an empfohlenen Voraussetzungen, welche die zuständigen Behörden bei der Prüfung von Prospekten beachten sollen. Überblicksmäßig zählen dazu:

Zusätzlich sollen die Prospekte Informationen über die Zukunft der Gesellschaft enthalten, nachdem das gezielte Unternehmen gekauft wurde bzw was passiert, sollte kein passendes Unternehmen für die Akquise gefunden werden.

Die ESMA hält fest, dass diese Liste nicht abschließend ist und lässt es den Behörden offen, im Rahmen des Anlegerschutzes noch weitere Kriterien bei der Prüfung zu berücksichtigen.

ESMA32-384-5209 (15.07.2021)




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