DE: Wachstum durch Steuerrecht: Investitionsprogramm startet

Benn-Ibler Rechtsanwälte

Wachstumschancengesetz beschlossen: Es kommen steuerliche Investitionsanreize und Planungssicherheit zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Durch kurzfristige umsetzbare steuerrechtliche Maßnahmen soll die wirtschaftliche Dynamik gestärkt, Investitionen gezielt gefördert und damit die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland nachhaltig verbessert werden.

Der Gesetzentwurf sieht im Einzelnen folgende steuerpolitischen Maßnahmen vor:

Degressive Abschreibung in Höhe von 30 % für bewegliche Wirtschaftsgüter

Zur Stimulierung unternehmerischer Investitionen wird die degressive Abschreibung (AfA) für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens befristet wieder eingeführt. Für im Zeitraum vom 1. Juli 2025 bis zum 01. Januar 2028 angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgüter kann eine degressive Abschreibung in Höhe von 30 % in Anspruch genommen werden. Diese Maßnahme soll insbesondere den Transformationsprozess in der deutschen Wirtschaft beschleunigen.

Stufenweise Absenkung der Körperschaftsteuer ab 2028

Zudem soll zur Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Körperschaftsteuersatz ab dem Jahr 2028 jährlich um einen Prozentpunkt abgesenkt – von derzeit 15 % auf 10 % bis zum Jahr 2032. Die effektive Steuerbelastung auf Unternehmensgewinne wird demnach von derzeit knapp 30 % auf etwa 25 % gesenkt werden.

Erweiterter Investitionsanreiz für Elektromobilität

Im Rahmen des allgemeinen Investitionsprogramms wird ein spezifischer steuerlicher Anreiz zur Förderung von E-Mobilität implementiert. Für neu angeschaffte Elektrofahrzeuge im Zeitraum vom 1. Juli 2025 bis 01. Januar 2028 wird eine degressive Abschreibung mit einem Anfangssatz von 75 % eingeführt. Die Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibung wird durch eine Anhebung des förderfähigen Bruttolistenpreises von EURO 70.000 auf EUR 100.000 erweitert. Diese Maßnahme richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen und soll den Ausbau der klimafreundlichen Unternehmensmobilität unterstützen.

Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums Nr. 05/2025 (04.06.2025)





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