DE: Neues Gesetz für faire Verbraucherverträge
Das Gesetz für faire Verbraucherverträge soll es künftig Verbrauchern vereinfachen sich von Verträgen, die typischerweise längerfristig abgeschlossen werden, wie Smartphone, Streamingdienste, Fitnessstudio oder Strom- und Gaslieferung, zu lösen. So wurden vor allem neue Regelungen betreffend überlanger Vertragsverlängerungen geschaffen. Durch die Einführung eines Kündigungs-Buttons bei Internetverträgen werden die Kündigungsmöglichkeiten deutlich erleichtert. Ein Großteil des Gesetzes trat bereits zum 1. Oktober 2021 in Kraft. Die erneuerten Kündigungsregeln greifen jedoch erst ab dem 1. März 2022.
Zu den wichtigsten Neuerungen zählen:
- Automatisch stillschweigende Vertragsverlängerung: Die Möglichkeiten der automatischen Vertragsverlängerung werden eingeschränkt. Häufig verlängern sich Verträge mit einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn der Verbraucher nicht rechtzeitig kündigt. Diese oft ungewollt lange Vertragsbindung wird nun eingeschränkt. Dem Verbraucher muss künftig nach dem Ablauf der Mindestvertragslaufzeit eine jederzeitige Kündigungsmöglichkeit eingeräumt werden.
- Verkürzte Kündigungsfrist: Die Kündigungsfristen bei Verträgen von Warenlieferungen oder Dienstleistungen wie Streamingdienste, Zeitschriftenabonnements oder Fitnessstudios werden deutlich gekürzt. Es ist künftig möglich mit einer Frist von einem Monat anstatt drei Monaten vor dem Ablauf der Erstvertragslaufzeit zu kündigen.
- Kündigungsbutton: Auch wurde ein Kündigungsbutton für im Internet geschlossene Verträge beschlossen. Die Kündigungsdetails müssen zusätzlich durch eine Eingangsbestätigung elektronisch in Textform bestätigt werden.
- Vertragsbestätigung bei am Telefon geschlossenen Verträgen: Künftig bedürfen am Telefon abgeschlossene Energielieferungsverträge der Textform. Es bedarf somit der schriftlichen Bestätigung in Form der SMS, Mail oder des Briefes.
- Verbot von Abtretungsausschlüssen: Benachteiligende Abtretungsklauseln, die eine Abtretung von Geldansprüchen des Verbrauchers untersagen, sind unwirksam. Dies ermöglicht dann dem Verbraucher etwaige Ansprüche zu deren Durchsetzung an ein Legal-Tech Unternehmen abzutreten.
- Dokumentationspflicht der Einwilligung in Telefonwerbung: Unternehmen werden verpflichtet, die Einwilligung eines Verbrauchers in Telefonwerbung zu dokumentieren. Eine bessere Ahndung unerlaubter Telefonwerbung soll dadurch ermöglicht werden.
Verstößt ein Unternehmer künftig gegen die neuen Schutzvorgaben, räumt das dem Verbraucher ein jederzeitiges Kündigungsrecht ohne Kündigungsfrist ein.
BTag Drucksache 19/26915 (24.02.2021)