DE: Neues Gesetz für faire Verbraucherverträge

Benn-Ibler Rechtsanwälte

Das Gesetz für faire Verbraucherverträge soll es künftig Verbrauchern vereinfachen sich von Verträgen, die typischerweise längerfristig abgeschlossen werden, wie Smartphone, Streamingdienste, Fitnessstudio oder Strom- und Gaslieferung, zu lösen. So wurden vor allem neue Regelungen betreffend überlanger Vertragsverlängerungen geschaffen. Durch die Einführung eines Kündigungs-Buttons bei Internetverträgen werden die Kündigungsmöglichkeiten deutlich erleichtert. Ein Großteil des Gesetzes trat bereits zum 1. Oktober 2021 in Kraft. Die erneuerten Kündigungsregeln greifen jedoch erst ab dem 1. März 2022.

Zu den wichtigsten Neuerungen zählen:

Verstößt ein Unternehmer künftig gegen die neuen Schutzvorgaben, räumt das dem Verbraucher ein jederzeitiges Kündigungsrecht ohne Kündigungsfrist ein.

BTag Drucksache 19/26915 (24.02.2021)




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