DE: Neuer Gesetzentwurf – Keine Staatsgelder für rechte Stiftungen
Verfassungsfeindliche Stiftungen sollen nach dem Willen der deutschen Ampel-Koalition vom Staat nicht mehr gefördert werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf, das Stiftungsfinanzierungsgesetz (StiftFinG), soll nun im Bundestag diskutiert werden. Das Gesetz soll definieren, wann politische Stiftungen staatliche Förderung erhalten können und wann nicht. Bisher bestand hierzu noch keine gesetzliche Regelung.
Die Tätigkeit der politischen Stiftungen hat in der Bundesrepublik Deutschland eine lange und erfolgreiche Tradition. Die Stiftungen leisten einen wichtigen Beitrag zur gesellschaftspolitischen Arbeit und zur demokratischen Bildungsarbeit. Unterstützt wird die Arbeit durch Fördergelder des Bundes.
Das Bundesverfassungsgericht hatte mit seinem Urteil vom 22. Februar 2023 jedoch entschieden, dass die bisherige Zuteilung von Globalzuschüssen an die politischen Stiftungen im Haushaltsplan den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügen. Vielmehr ist insoweit – mit Blick auf das Recht der Parteien auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb – ein gesondertes Parlamentsgesetz zur Regelung der staatlichen Förderung erforderlich.
Zur verfassungskonformen Förderung der demokratischen und gesellschaftspolitischen Arbeit der politischen Stiftungen, soll ein gesondertes Gesetz die Kriterien für den Kreis der Empfänger staatlicher Stiftungsförderung und die Maßstäbe für die Höhe der jeweiligen Zuwendung in abstrakt-genereller Weise regeln.
Die politischen Stiftungen können dann bei den jeweils zuständigen Ressorts die Fördermittel beantragen. Ob die Fördervoraussetzungen vorliegen, soll dann gebündelt beim Bundesinnenministerium entschieden werden. Hintergrund ist, dass alle Fragen, die im Zusammenhang mit der Prüfung stehen, ob eine politische Stiftung auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung steht und aktiv für diese eintritt, von einer zentralen Stelle bearbeitet werden sollen, um Wertungswidersprüche zu vermeiden.
Drucksache Bundestag 20/8726 (10.10.2023)