DE: Krankenhausreform – Was sich jetzt ändert
Nach einer langen zweijährigen Beratungszeit ist nun die Klinikreform der Regierung auf dem Weg. Ziel ist es, die Anzahl der Krankenhäuser zu reduzieren und dabei die Qualität der Bestehenden zu verbessern. Die Häuser sollen von finanziellem Druck entlastet werden und sich bei Behandlungen stärker spezialisieren.
Mit der Krankenhausreform werden drei zentrale Ziele verfolgt: Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität, Gewährleistung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung für Patientinnen und Patienten sowie Entbürokratisierung.
Vorgesehen ist, die bisherige Vergütung mit Pauschalen für Behandlungsfälle in Kliniken zu ändern. Stattdessen sollen die Kliniken 60 Prozent der Vergütung schon für das Vorhalten bestimmter Angebote erhalten. Das soll den Druck senken, möglichst viele Fälle behandeln zu müssen.
Künftig sollen notwendige Kliniken Vorhaltepauschalen erhalten, sie werden somit allein für das Vorhalten von Leistungen bezahlt werden. Was eine Art Existenzgarantie für die Kliniken bedeutet, selbst wenn sie vergleichsweise wenige Behandlungen anbieten. Dies wird dann zur Folge haben, dass die Qualität und nicht mehr die Quantität die Versorgung bestimmt. Patientinnen und Patienten können sich darauf verlassen, dass ihre Behandlung wirklich nötig ist und gut gemacht wird.
Das neue System soll das veraltete Fallpauschalensystem ablösen. Im Gegensatz zu zeitraumbezogenen Vergütungsformen oder einer Vergütung einzelner Leistungen erfolgt bei Fallpauschalen die Vergütung medizinischer Leistungen pro Behandlungsfall durch Fixbeträge.
Bisher hat der Bundestag der Reform zugestimmt. Nun muss sie noch durch den Bundesrat. Sie ist dem Gesetzentwurf zufolge dort zwar nicht zustimmungsbedürftig, kann aber im Vermittlungsausschuss aufgehalten werden.
Pressemitteilung Bundesgesundheitsministerium zur Krankenhausreform (08.10.2024)