DE: 11. GWB-Novelle – Weitere Modernisierung des Wettbewerbsrechts
Die 11. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen – die Antwort auf die krisenhaften Preisentwicklungen nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine und ein weiterer Schritt zur Modernisierung des Wettbewerbsrechts. Die Novelle verleiht dem deutschen Bundeskartellamt zusätzliche Instrumente, um zielgerichtet dort eingreifen zu können, wo der Wettbewerb nicht funktioniert.
Künftig soll vor allem der Wettbewerb auf Märkten mit nur wenigen Anbietern gestärkt werden. Insbesondere die letzte Krise zeigte deutlich, dass kleine Unternehmen als auch Verbraucher die größte Last an einem gestörten Wettbewerb zu tragen hatten.
Wie bisher auch, ist in einem ersten Schritt zunächst eine Sektoruntersuchung durchzuführen. Das Instrument der Sektoruntersuchung ermöglicht den Kartellbehörden die Gewinnung wichtiger Erkenntnisse über die Wettbewerbsverhältnisse in bestimmten Wirtschaftszweigen auf den untersuchten Märkten. Diese Marktstudien richten sich nicht gegen einzelne Unternehmen und gehen keinem konkreten Verdacht auf einen Kartellverstoß nach. Bisher endete eine Sektoruntersuchung lediglich mit einem Bericht. Doch nun ist es möglich, in einem anschließenden zweiten Schritt eine Wettbewerbsstörung festzustellen und eine Verfügung gegenüber einem bestimmten Adressaten zu erlassen. Mit einem dritten Schritt wurde dem Bundeskartellamt nun die Möglichkeit eingeräumt, gegenüber dem Adressaten der zuvor getroffenen Feststellungsverfügungen Abhilfemaßnahmen anzuordnen, um die Störung zu beseitigen oder zu verringern. Neuen Wettbewerbern kann so der Marktzugang erleichtert und stillschweigende Abstimmungen der großen Anbieter auf einem Markt direkt bekämpft werden.
Die neuen Maßnahmen sollen genau dann greifen, wenn der Wettbewerb nicht richtig funktioniert, aber auch kein Verfahren wegen der Bildung eines Kartells oder des Missbrauchs von Marktmacht möglich ist.
Ebenso erfährt die Vorteilsabschöpfung durch eine neu eingeführte Vermutungsregelung eine Vereinfachung.
Die vorgesehenen Änderungen traten mit 07. November 2023 in Kraft.
Pressemitteilung des Bundeskartellamts zur GWB-Novelle (07.11.2023)