BMK: Strompreiskosten-Ausgleich in Begutachtung

Benn-Ibler Rechtsanwälte

Kürzlich kündigte die Bundesregierung ein umfassendes Anti-Teuerungspaket an. Teil davon ist ein Ausgleich der gestiegenen Stromkosten für besonders energieintensive Unternehmen. Das Klimaschutzministerium (BMK) hat dazu bereits einen Gesetzesentwurf für das Strompreiskosten-Ausgleichsgesetz 2022 (SAG 2022) vorgelegt.

Gefördert werden die indirekten CO2-Kosten von Unternehmen, also die durch die Weitergabe der Kosten von Treibhausgasemissionen über die Strompreise tatsächlich entstehenden Kosten. Die Förderung beträgt 75% der tatsächlich anfallenden indirekten CO2-Kosten. Für die Förderung des einzelnen Unternehmens stehen in Anhang 2 Berechnungsformeln zur Verfügung (§ 3 SAG 2022).

Förderungswürdig sind grundsätzlich Unternehmen,

Ansuchen sind für den Anteil des Jahresstromverbrauchs, der über 1 GWh liegt, möglich.

Förderungswerbende Unternehmen sind verpflichtet, einen Energieaudit und die Empfehlungen des Audits in angemessener Zeit umzusetzen, soweit die Amortisationszeit für die einschlägigen Investitionen drei Jahre nicht übersteigt und die Kosten für die Investitionen verhältnismäßig sind (§ 6 Abs 1 SAG 2022).

Die genauen Förderungsrichtlinien werden vom BMK noch bereitgestellt.

Die Förderungen werden von der Austria Wirtschaftsservice GmbH abgewickelt.

213/ME XXVII. GP




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