Abmahnungswelle wegen Einbindung von Google Fonts auf Unternehmerwebsites
Zahlreiche Unternehmen haben unlängst ein anwaltliches Schreiben mit der Aufforderung erhalten, wegen der Einbindung von Google Fonts auf der Unternehmenswebsite einen Schadenersatzanspruch und Vertretungskosten in Höhe von EUR 190,00 anzuerkennen und auf ein anwaltliches Konto einzubezahlen. Darüber hinaus werden in diesen Schreiben Ansprüche auf Unterlassung und ein Antrag auf Auskunft gemäß Art 15 DS-GVO (Datenschutz-Grundverordnung) gestellt.
Bei Google-Fonts handelt es sich um ein Verzeichnis mit Schriftarten, die von Google angeboten werden. Dabei können diese Schriftarten entweder lokal am eigenen Server hochgeladen oder alternativ über einen Google-Server (nach)geladen werden.
Die Datenschutzbehörde (DSB) hat sich in diesem Zusammenhang mit einer Stellungnahme geäußert, wobei keine Stellungnahme dazu abgegeben wird, ob die Einbindung von Google-Fonts auf einer Website tatsächlich gegen die DS-GVO verstößt. In der Stellungnahme der DSB wird auf die Vorgehensweise bei der Beantwortung eines Auskunftsbegehrens nach Art 15 DS-GVO detailliert eingegangen und es wird ausdrücklich auf die Reaktionspflicht nach Art 12 Abs 3 DS-GVO hingewiesen. Weiters wird darüber informiert, dass die DSB zur Klärung des Sachverhalts ein amtswegiges Prüfverfahren gegen Google wegen Google-Fonts eingeleitet hat.
Darüber hinaus wird die Umsetzung nachstehender technischer Schritte empfohlen:
- Eine Überprüfung, ob Google-Fonts tatsächlich auf der Website eingebunden sind
- Eine Überprüfung, ob Google-Fonts benötigt werden
- Falls Google-Fonts eingebunden und benötigt werden, ist zu prüfen, ob die Schriftarten von einem Google-Server (nach)geladen oder lokal eingebunden sind. Es wird die lokale Einbindung empfohlen.
- Eine Überprüfung, ob aufgrund der Einbindung von Google-Fonts auf der Website eine Verbindung zu einem Google-Server aufgebaut wird. Die Ergebnisse sind zu dokumentieren.
Unabhängig von den gegenständlichen Abmahnschreiben ist zu empfehlen, die Website auf DS-GVO-Konformität zu überprüfen.
Die Frage, ob ein Schadenersatzanspruch in diesen Fällen gerechtfertigt sei, kann mangels vorliegender Rechtsprechung noch nicht abschließend beantwortet werden.
Information der DSB zum Thema Abmahnungen wegen Google Fonts, Stand 23.08.2022
https://www.dsb.gv.at/download-links/bekanntmachungen.html#Google_Fonts.